Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc.

Jeder kann durch eine Krankheit oder einen Unfall in die Lage kommen, nicht mehr selbst über sich bestimmen zu können.

Für diesen Fall gibt es die Möglichkeit, seinen Willen festzulegen.

In der Praxis führen wir unentgeltlich Beratungen zum Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht durch. Bitte wenden Sie sich an die medizinischen Fachangestellten und lassen Sie sich einen Formularsatz geben. Nachdem Sie diesen gelesen und mit Ihren Angehörigen besprochen haben, stehen Ihnen die Ärztinnen bei weiteren Fragen oder Unklarheiten zu einem kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.

  1. Patientenverfügung: Sie regelt die Wünsche des Betroffenen im Falle einer schweren Erkrankung mit aussichtslosem Verlauf. Insbesondere werden die Wünsche des Betroffenen in Bezug auf die Durchführung oder Unterlassung von künstlich lebensverlängernden Maßnahmen dokumentiert. Die Patientenverfügung ist für alle behandelnden Ärzte verpflichtend.
  2. Betreuungsverfügung: Sie regelt, welche Person des Vertrauens im Falle einer Handlungsunfähigkeit vom Vormundschaftsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Dieser Betreuer trifft dann ggf. die Entscheidung über eine Operationseinwilligung, Heimunterbringung oder Vermögensverwaltung.
  3. Vorsorgevollmacht: Sie regelt, welche Person im Falle einer Handlungsunfähigkeit für den Betroffenen entscheiden darf. Die Mitwirkung des Gerichts ist hierbei nicht erforderlich.

Auf Wunsch kann eine Kopie in unserer Praxis hinterlegt werden.

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